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   OVG Sachsen, 17.12.2008 - 2 B 245/06   

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https://dejure.org/2008,13719
OVG Sachsen, 17.12.2008 - 2 B 245/06 (https://dejure.org/2008,13719)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.12.2008 - 2 B 245/06 (https://dejure.org/2008,13719)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 2 B 245/06 (https://dejure.org/2008,13719)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 5 Abs. 3 S. 1; SächsVerf Art 21; HRG § 37 Abs. 1 S. 5; SächsHG § 92 Abs. 3 S. 2, § 67

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Mitwirkungsrechte an der akademischen Selbstverwaltung durch die unterlassene Bestimmung einer genügenden Zahl der in den Senat zu wählenden Vertreter der Hochschullehrer in der Grundordnung einer Universität; Vereinbarkeit des Modells einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 3 S. 1; ; SächsVerf Art. 21; ; HRG § 37 Abs. 1 S. 5; ; SächsHG § 92 Abs. 3 S. 2; ; SächsHG § 67

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Universität; Senat; Wahl; Grundordnung; Hochschullehrer; Gruppenuniversität; Ersatzvornahme; gerichtlicher Kontrollumfang; Verfahrensgang: VG Dresden, 5 K 2467/03 vom 08.03.2006

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2008 - 2 B 245/06
    Das fordert die Wertentscheidung des Art. 5 Abs. 3 GG, Art. 21 SächsVerf in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz, der es verbietet, Gruppen, die sich nach der Art des zu regelnden Lebensverhältnisses in verschiedener Lage befinden, ohne zureichenden Grund einer gleichen Regelung zu unterwerfen (vgl. BVerfG, Urt. v. 29.5.1973, BVerfGE 35, 79, 127 "Hochschulurteil").

    Dieses Modell der "Gruppenuniversität" ist als solches mit der Wissenschaftsfreiheit vereinbar (vgl. BVerfG, Urt. v. 29.5.1973, BVerfGE 35, 79, 107 ff., 124 ff., 142 ff.; Beschl. v. 26.2.1997, BVerfGE 95, 193, 209 ff.).

    Bei Entscheidungen, die unmittelbar Fragen der Forschung oder die Berufung der Hochschullehrer betreffen, muss der Gruppe der Hochschullehrer ein weitergehender, ausschlaggebender Einfluss vorbehalten bleiben (vgl. BVerfG, Urt. v. 29.5.1973, BVerfGE 35, 79, 132 ff.).

    Der Gesetzgeber kann davon ausgehen, dass die vier Gruppen die vorgegebenen und in sich regelmäßig im wesentlichen homogenen Interessenlagen (vgl. BVerfG, Urt. v. 29.5.1973, BVerfGE 35, 79, 134 f.) repräsentieren.

  • BVerfG, 01.07.2003 - 1 BvQ 23/03

    Keine eA auf Antrag von Universitätsprofessoren zur einstweiligen Unterbindung

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2008 - 2 B 245/06
    Die von den Klägern gegen den Beschluss zum Bundesverfassungsgericht erhobene Verfassungsbeschwerde - 1 BvQ 23/03 - wurde durch Kammerbeschluss vom 1.7.2003 nicht zur Entscheidung angenommen.

    Im Übrigen gilt auch für die Senatoren kraft Amtes, dass sie zwar die Gruppe der Hochschullehrer nicht ausschließlich repräsentieren, jedoch indem sie selbst Professoren oder Juniorprofessoren sind, eine weit mehr dieser als den anderen Gruppen entsprechende Interessenlage haben (BVerfG, Beschl. v. 2.10.2003 - 1 BvQ 23/03 -).

  • VG Dresden, 09.12.2002 - 5 K 433/00

    Besetzung des Senats der Universität Dresden

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2008 - 2 B 245/06
    Die Frage der Zusammensetzung des Senats war bereits Gegenstand eines früheren Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Dresden - 5 K 433/00 -.

    Zwar entspreche sie den Anforderungen, die § 92 Abs. 3 Satz 2 SächsHG sowie das die Beteiligten bindende, weil rechtskräftige Urteil des VG Dresden vom 9.12.2002 - 5 K 433/00 - an die Zusammensetzung des Senates stellten.

  • BVerwG, 16.07.1968 - I C 81.67

    Untersagung des Betreibens eines Abbruchunternehmens - Befugnis der

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2008 - 2 B 245/06
    Hierzu hätte es einer erneuten Ersatzvornahme bedurft, an der es bislang fehlt (vgl. zur Nichtheilbarkeit von Zuständigkeitsmängeln: BVerwG, Urt. v. 16.7.1968, DÖV 1969, 140 sowie zur Nichtheilbarkeit einer fehlenden Ermächtigungsgrundlage: SächsOVG, Urt. v. 17.9.2008 - 2 B 683/07 - juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 17.09.2008 - 2 B 683/07

    Kürzung der Beihilfe um Selbstbehalt ist unzulässig.

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2008 - 2 B 245/06
    Hierzu hätte es einer erneuten Ersatzvornahme bedurft, an der es bislang fehlt (vgl. zur Nichtheilbarkeit von Zuständigkeitsmängeln: BVerwG, Urt. v. 16.7.1968, DÖV 1969, 140 sowie zur Nichtheilbarkeit einer fehlenden Ermächtigungsgrundlage: SächsOVG, Urt. v. 17.9.2008 - 2 B 683/07 - juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 05.10.2007 - 5 E 191/07

    Streitwertbeschwerde; Änderungsbefugnis; Unzulässigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2008 - 2 B 245/06
    Dies gilt aber nicht bei Ansprüchen, die - wie hier - wirtschaftlich denselben Gegenstand haben (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 5.10.2007, DÖV 2008, 735 m. w. N.).
  • BVerfG, 08.07.1980 - 1 BvR 1472/78

    Verfassungsmäßigkeit des baden-württembergischen Unviversitätsgesetzes

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2008 - 2 B 245/06
    Eine lückenlose Vertretung des Hochschullehrers durch gewählte Vertreter ist dabei aber nicht erforderlich (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.7.1980, BVerfGE 54, 363, 391 f.).
  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvL 2/82

    Schleswig-Holsteinisches Hochschulgesetz

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2008 - 2 B 245/06
    Zwar dienen Wahlen im Hochschulbereich nicht der Herbeiführung demokratisch-egalitärer Repräsentation, sondern der Organisation der Hochschulorgane nach den Maßstäben der "Qualifikation, Funktion, Verantwortung und Betroffenheit der Mitglieder der Hochschule" (§ 37 Abs. 1 Satz 2 HRG; vgl. BVerfG, Urt. v. 28.3.1984, BVerfGE 66, 270, 291).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvR 1289/78

    Bremer Modell

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2008 - 2 B 245/06
    Wie sie dort abstimmen, ob sie sich zu einer geschlossenen Gruppe finden, ob sie mit der Mehrheit der Vertreter ihrer Gruppe stimmen oder hiervon abweichen und der Auffassung der Vertreter anderer Gruppen von Hochschulmitgliedern anschließen, ist letztlich nicht entscheidend (BVerfG, Beschl. v. 7.10.1980 - 1 BvR 1289/78 - juris Rn. 102).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2008 - 2 B 245/06
    Bei verhaltensbezogenen Unterscheidungen hängt das Maß der Bindung davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Merkmale zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.1.1993, BVerfGE 88, 87, 96 f.).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94

    DDR-Hochschullehrer

  • BVerwG, 31.07.2001 - 6 B 42.01

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Zuordnung eines wissenschaftlichen

  • OVG Sachsen, 16.07.1997 - 2 S 563/96
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.1989 - 4 A 505/86
  • BVerwG, 25.04.1972 - I C 3.70
  • OVG Sachsen, 08.08.2011 - 2 C 1/10

    Rechtmäßigkeit der universitären Regelungen im Bundesland Sachsen zur Wahl des

    Abgesehen von den Abweichungen, die sich aus der gesetzgeberischen Konzeption der "Gruppenuniversität" (vgl. hierzu: BVerfG, Urt. v. 29. Mai 1973, BVerfGE 35, 79, 132 ff.; SächsOVG, Urt. v. 17. Dezember 2008 - 2 B 245/06 -, juris) ergeben, soll die Wahl der Senatoren nach dem Willen des Gesetzgebers in gleicher Wahl erfolgen.

    Insbesondere ist der Gesetzgeber grundsätzlich nicht gehalten, über die Gruppenbildung hinaus weitere Untergliederungen einer oder mehrerer Gruppen vorzusehen (BVerfG, Urt. v. 19. Mai 1973, BVerfGE 35, 79, 132 ff.; Senatsurt. v. 17. Dezember 2008 - 2 B 245/06 -, juris).

  • OVG Sachsen, 26.07.2011 - 2 A 856/10

    Schulen in freier Trägerschaft, Grundschule, Schulaufsicht, Unterversorgung des

    Ob die Schulaufsichtsbehörde in Fällen, in denen das Abwarten der Frist zu schweren Nachteilen oder erheblichen Beeinträchtigungen führen würde, zu einer nachträglichen Abkürzung der Frist oder auch zu einem Handeln vor Fristablauf berechtigt wäre (vgl. Senatsurt. v. 17. Dezember 2008 - 2 B 245/06 -, juris Rn. 38), bedarf keiner Entscheidung.
  • OVG Sachsen, 02.08.2010 - 2 B 181/10

    Rechtmäßigkeit einer Rektorenwahl trotz eines nur einen Kandidaten enthaltenen

    Aufgrund der von der Hochschulleitung zu treffenden Entscheidungen ist die Besetzung jedenfalls mittelbar wissenschaftsrelevant, so dass ein hinreichender Einfluss der Träger der Wissenschaftsfreiheit, und damit vorrangig der Hochschullehrer, gewahrt werden muss (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.10.2004 - 1 BvR 911/00 u. a. -, juris; allgemein auch: BVerfG, Urt. v. 29.5.1973, BVerfGE 35, 79, 127 ff. "Hochschulurteil"; SächsOVG, Urt. v. 17.12.2008 - 2 B 245/06 -, juris).
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